Garantiebedingungen

Zucchetti Centro Sistemi SpA (nachfolgend ZCS genannt) bietet den Käufern von Robotern der Marke Ambrogio (nachfolgend „Käufer“ genannt) eine Garantieverlängerung ohne zusätzliche Kosten. Diese Garantieverlängerung ergänzt die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers und unterliegt den Bedingungen und Beschränkungen, die in diesen Bestimmungen festgelegt sind.

2. Der Gegenstand der Garantieverlängerung wird im Folgenden beschrieben

Die Garantie umfasst die Lieferung von konformen Bauteilen und/oder Produkten als Ersatz für das fehlerhafte Bauteil/Produkt, um die Behebung des festgestellten Mangels in den folgenden Fällen zu ermöglichen:

    • Herstellungsfehler bei nicht verschleißenden Kunststoffteilen.
    • Herstellungsfehler bei elektronischen Bauteilen, mit Ausnahme derjenigen, die im Garantieheft oder im Benutzerhandbuch, das dem Käufer mit dem Produkt zur Verfügung gestellt wurde, aufgeführt sind.
    • Herstellungsfehler bei Schnitt-, Antriebs- und Stellmotoren
      • für bis zu 5000 Betriebsstunden bei 2+4 Jahren Garantie
      • für bis zu 3000 Betriebsstunden bei 2+1 Jahren Garantie

Die Garantie erstreckt sich nicht auf a) die Kosten für den Arbeitsaufwand, der für eine präventive Analyse, den Austausch von Bauteilen oder andere Maßnahmen zur Beseitigung des festgestellten Mangels erforderlich ist, unabhängig davon, ob diese von der ZCS oder von der ZCS beauftragten Personen durchgeführt werden; b) die Kosten für den Transport des unter Garantie gelieferten Materials.

Die im Rahmen dieser Garantie gewährten Ersatzteile können aus neuen oder gleichwertigen (überholten oder zuvor reparierten) Bauteilen oder Produkten bestehen.

Nach dem Austausch wird der Käufer Eigentümer des Ersatzbauteils oder des Ersatzproduktes und das defekte Produkt oder das Bauteil geht in das Eigentum von ZCS über. ZCS ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, das zurückgesandte fehlerhafte Material wiederaufzuarbeiten oder zu entsorgen.

3. Bedingungen für das Inkrafttreten der Garantie

Die Garantie gilt nur für Roboter, die:

  • ab November 2022 (das Herstellungsdatum ist auf dem Etikett angegeben, siehe Beispiel) hergestellt und
  • ab 1. Januar 2024 installiert wurden.

Um die Garantie, wie in Art. 2 angeführt, in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sicherstellen, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Um das Produkt zu registrieren, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf das entsprechende Formular unter dem Link ausfüllen. Dem Formular muss eine Kopie des Kaufbeleges für das Produkt beigefügt werden. Wenn der Käufer die Registrierung nicht innerhalb der angegebenen Fristen vornimmt oder der Kaufbeleg nicht vorlegen kann, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers und die Garantie wird nicht aktiviert.

4. Dauer der Garantie

Die aktivierte Garantie gilt für 1 oder 4 Jahre, beginnend mit dem Datum des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Dauer dieser Frist wird durch das Begleitdokument bestimmt, das für die Registrierung der Garantieverlängerung gemäß Art. 3 bereitgestellt wurde.

Während der Laufzeit der Garantieverlängerung führt die Lieferung von Waren als Ersatz für ein defektes Bauteil oder Produkt nicht zu einer Aussetzung oder Unterbrechung der ursprünglich gewährten Laufzeit, wie im vorstehenden Absatz angegeben. Die Dauer der Garantie wird durch den Austausch von Bauteilen oder Produkten nicht verlängert oder erneuert. Die verbleibende Garantiezeit wird auf das ausgetauschte Bauteil oder Produkt übertragen.

5. Antrag auf Ersatz

Um die in Artikel 2 genannte Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer alle angeblichen Herstellungsfehler innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels melden. Dazu muss er sich an einen der von ZCS autorisierten Händler wenden (eine Liste der autorisierten Händler finden Sie unter folgendem Link) und den Roboter in gutem, sauberem Zustand zusammen mit den folgenden Dokumenten übergeben:

  • Original-Kaufbeleg des Fachhändlers
  • Seriennummer des Produkts
  • Beschreibung des Mangels
  • Nachweis über das Winterservice

Die Überprüfung des Mangels muss von der ZCS oder einer von der ZCS beauftragten Person durchgeführt werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Garantie gemäß und für die Zwecke dieses Dokuments unterliegt daher der vorherigen Analyse und anschließenden Genehmigung durch ZCS oder eine von ZCS beauftragte Person.

6. Garantieausschlüsse, Verwirkung und Beschränkungen

Eine Fehlfunktion oder ein Mangel wird in den folgenden Fällen nicht von der Garantie abgedeckt (Fachhändler und Händler sind verantwortlich und von ZCS autorisiert, die entsprechenden Kontrollen durchzuführen):

    • Meldung des Mangels nach Ablauf der angegebenen Frist unter Androhung der Verwirkung oder in jedem Fall Nichteinhaltung der für die Übermittlung des Antrags auf Ersatz gemäß Art. 3 festgelegten Vorgehensweisen.
    • Der Roboter wurde nach Ablauf von drei Jahren ab dessen Herstellungsdatum gekauft (das Herstellungsdatum ist auf dem Etikett gemäß Art. 3 angegeben).
    • Der Roboter wurde bei einem nicht von ZCS autorisierten Händler gekauft.
    • Der Roboter wurde als Musterprodukt und/oder für Ausstellungen eingesetzt.
    • Die Garantie gemäß Art. 4 ist bereits abgelaufen.
    • Der Herstellungsfehler betrifft nicht serienmäßige Bauteile (Zubehör), die beim Roboter installiert sind. Beispiele dafür, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sind das Amico-Gerät und das Connect-Modul (sofern nicht serienmäßig vorhanden).
    • Der Herstellungsfehler betrifft die Batterien.
    • Der Roboter oder das Bauteil wurde gegenüber den Produktspezifikationen ganz oder teilweise verändert.
    • In bestimmten Fällen wurden Nicht-Originalteile, einschließlich Messer und Installationsmaterial, ohne Genehmigung von ZCS verwendet.
    • Die Reparaturen oder der Austausch wurden von Technikern durchgeführt, die nicht mit ZCS in Verbindung stehen.
    • Der Roboter wurde unsachgemäß verwendet.
    • Anweisungen im Benutzerhandbuch wurden nicht beachtet.
    • Fehlfunktionen, die durch die unsachgemäße Verwendung von Geräten zur Interaktion mit dem Roboter verursacht wurden, wie z. B. die Remote-App.
    • Leicht erkennbare Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren.
    • Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße, nicht von ZCS empfohlene Vorgehensweise zur Installation verursacht wurden.
    • Beschädigung des Roboters oder seiner Bauteile durch unsachgemäße Lagerung oder falsche Handhabung durch den Händler oder Käufer.
    • Beschädigung des Produkts während des Transports aufgrund einer unzureichenden Verpackung.
    • Mängel oder Fehlfunktionen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z. B. heftige Witterungseinflüsse, Blitzschlag, Feuer, Überspannung, hohe Einschaltströme oder das Entfernen von Kabeln.
    • Schäden, die durch Wasser verursacht werden, wie z. B. durch Verwendung von Hochdruckwasserstrahlen zur Reinigung oder Eintauchen des Roboters, insbesondere nach starkem Regen in Gebieten, in denen sich Wasser ansammelt.
    • Schäden, die durch Gewitter, Brand oder die Verwendung des Roboters außerhalb des im Benutzerhandbuch angegebenen zulässigen Temperaturbereichs verursacht werden.
    • Schäden, die rein kosmetischer Natur sind und die Funktionalität des Geräts nicht beeinträchtigen.
    • Schäden, die durch die Verwendung von aggressiven Chemikalien verursacht wurden, die das Material angreifen.
    • Schäden, die durch Unfälle verursacht wurden.
    • Diebstahl oder Vandalismus des Produkts oder eines seiner Bauteile.
    • Die Ursache des Produktfehlers oder -mangels kann nicht überprüft werden, da das für die technische Analyse des Käufers erforderliche Bauteil nicht verfügbar ist.
    • Die Verschleißteile des Produkts können während des Gebrauchs einer normalen Abnutzung unterliegen.
    • Schäden, die beim Transport in einer anderen als der Originalverpackung entstanden sind.
    • Roboter, die außerhalb des Einfuhrlandes verkauft werden (z. B. ein nach Deutschland eingeführter Roboter gilt nur auf deutschem Gebiet).

Der Käufer verliert den Anspruch auf die Garantie, wenn:

  1. dem Verkäufer etwaige Mängel nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden, es sei denn, die Parteien oder das Gesetz sehen etwas anderes vor;
  2. nicht alle 14 Monate ab dem Kaufdatum, das im Kaufbeleg angegeben ist (siehe Art. 3), das Winterservice bei einem autorisierten Fachhändler (Link) durch Registrierung auf dem entsprechenden Portal (Ambrogio-Service-App) bestätigt wird.

Der Käufer trägt die Kosten für den Transport und die Arbeit, die für die präventive Analyse und den Austausch des mangelhaften Produkts/Bauteils erforderlich sind, einschließlich etwaiger Inspektionen am (Installations-)Ort, auch wenn diese Garantie in Kraft ist. Wenn festgestellt wird, dass der Mangel nicht besteht oder außerhalb des Geltungsbereichs der Garantie liegt, werden die erbrachten Tätigkeiten und Dienstleistungen dem Käufer in Rechnung gestellt.

8. Haftungsbeschränkung

ZCS und ihre Zulieferer auf allen Ebenen haften nicht für Zeitverlust, entgangenen Gewinn oder besondere, indirekte, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Fahrlässigkeit (sowohl Fahrlässigkeit als auch Gefährdungshaftung) oder einer anderen Rechtstheorie basieren.

Die hier aufgeführten Rechtsmittel sind ausschließliche Rechtsmittel. ZCS und ihre Lieferanten, gleich welcher Stufe, haften nur bis zur Höhe des Preises des betreffenden Produkts, Bauteils oder der betreffenden Dienstleistung in Bezug auf diese Garantiebedingungen oder Handlungen im Zusammenhang mit ihnen. Dies gilt auch für die Nutzung eines Produkts, das aufgrund der Herstellerhaftung gemäß diesen Garantiebedingungen ausfällt oder fehlerhaft ist.

Die vorliegenden Garantieleistungen sind ausschließliche Garantieleistungen und ersetzen alle anderen gesetzlichen Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend. ZCS übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Haftung für das verkaufte Produkt oder die erbrachte Dienstleistung, es sei denn, dies ist oben geregelt.

9. Datenschutz

ZCS verarbeitet die personenbezogenen Daten des Garantienehmers gemäß der Europäischen Datenschutzverordnung 679/2016. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die Sie nach der Garantieregistrierung erhalten.

10. Sonstige Bestimmungen – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Nur ein bevollmächtigter Vertreter von ZCS kann Änderungen an diesen Bedingungen vornehmen.

Wenn ein Gericht oder ein Schiedsspruch eine Bestimmung dieser Produktgarantiebedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen.

Die vorliegenden Garantiebedingungen unterliegen dem italienischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Es gilt ausschließlich die italienische Rechtsprechung. Der Gerichtsstand ist Arezzo, Italien.